lernstark lerntherapie Karlsruhe für Kinder und Schüler
lernstark lerntherapie Karlsruhe für Kinder und Schüler

Transparenz: Wie erklärt sich der Honorarsatz?

Aus gegebenem Anlass möchte ich für mehr Transparenz sorgen und erklären, wie sich der Honorarsatz / Monatsbeitrag begründet.

 

Um eine Lerntherapie anbieten zu können, müssen folgende Aufgaben (= Arbeitszeit) und Ausgaben aufgebracht werden. Diese müssen durch den Honorarsatz finanziert werden:  

 

  • Verwaltungs- und Organisationaufgaben (oder die Anstellung einer Sekretärin)
  • Managementaufgaben für Vertragsverhandlungen, den Datenschutz, Verhandlungen mit dem Jugendamt u.v.m. (oder die Anstellung einer Managerin und einer Juristin)
  • Putzen und Einkaufen und Reparieren (oder die Anstellung einer Putzkraft und einer Hausmeisterkraft)
  • Marketingaufgaben
  • Erstellung und Pflege der Homepage
  • Steuer (Buchhaltung, BWA, Beratung, Jahresabschluss, Analyse etc.)

 

  • Miete
  • Nebenkosten (Wasser, Heizung) + Strom
  • Kaution für die Miete

 

  • Büromaschinen wie Telefon, Smartphone, Drucker (plus Toner etc.), Kamera für Onlinetherapien, Laminiergerät, etc.
  • Büromaterialien wie Briefpapier, Briefumschläge, Porto, Tacker, Ordner, Stifte etc.
  • Zoom-Account, um trotz Lockdown oder Krankheitsanzeichen Lerntherapie anbieten zu können

 

  • Möbel (Anschaffung, Pflege, Reparatur)

 

  • Putzmittel
  • Schutzmaßnahmen der Pandemie (Spuckschutzwände, Desinfektionsmittel)

 

  • Therapiematerialien wie Testverfahren (zwischen 100.- und 1600.- Euro je Anschaffung, müssen spätestens nach 10 Jahren erneuert werden), Bücher, Therapiespiele, Therapiematerialien.

 

 

  • Mitgliedsbeiträge zur Qualitätssicherung: Fachverband für integrative Lerntherapie (FiL), Berufsverband für Lerntherapeut:innen, ADHS Deutschland
  • Zertifizierungskosten (fallen z.T. alle zwei Jahre an)

 

  • Versicherungen: Berufshaftpflicht, Geschäftsrauminhaltsversicherung, Rechtsschutzversicherung – alles Versicherungen, die nur abgeschlossen werden müssen, da eine lerntherapeutische Einrichtung betrieben wird-

 

  • Rücklagen für Reparaturen
  • Rücklagen für Renovierungskosten
  • Rücklagen für Umzüge

 

 

Um eine Lerntherapie durchführen zu können, müssen folgende Aufgaben (= Arbeitszeit) und Ausgaben aufgebracht werden:

 

  • Lerntherapie (die Unterrichtseinheit UE beträgt 45 Minuten) dazu kommen folgende Zeiten:
  • Begrüßung und Verabschiedung des Kindes vor und nach der Lerntherapie,
  • Vor- und Nachbereitung der Lerntherapie. Dies kostet unterschiedlich viel Zeit, denn jede Stunde dient auch der Diagnostik / Überprüfung der Inhalte: Wie hat das Kind die Inhalte angenommen? Müssen Sie noch weiter vereinfacht oder anders dargeboten werden? Müssen sie weiter vertieft werden? Müssen die Inahlte weiter in der Therapie geübt werden oder können sie als Übung auch zu Hause erfolgen? Wie kann das häusliche Üben gelingen? Kann der nächste Erkenntnisschritt angeregt werden? Gibt es neue Themen, die Vorrang haben? Und noch viele Fragen mehr.
  • Umstellung der Inhalte auf Online-Version, da die Therapien bei Krankheitszeichen jederzeit online stattfinden können.
  • Elterngespräche durch regelmäßig stattfindende Elterngespräche und deren Vor- und Nachbereitung, Telefonate, Mails, Briefe

 

  • Therapieplanung zu Beginn der Therapie
  • Laufende Therapieplanung jedes halbe Jahr
  • Diagnostik durch Testverfahren, die durchgeführt, ausgewertet, interpretiert und vermittelt werden.  

 

  • Schreiben von Berichten für Eltern, Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen, Fachstellen und den Sozialen Dienst

 

  • Fachstellenarbeit in Form von persönlichen Treffen, Telefonaten, Mails, schriftlichen Berichten
  • Hilfeplangespräche
  • Fallsuper- bzw. Intravision

 

 

  • Kaufen und Lesen von Fachliteratur
  • Finanzierung und Besuch von Fortbildungen
  • Finanzierung und Besuch von Supervisionen, Fallsupervisionen und Intravisionen

 

  • Lesen der sich beständig wechselnden Pandemie-Hygienevorschriften

 

 

Dies sind alles Kosten, die eine Selbstständige tragen muss, wenn sie eine Lerntherapie anbieten möchte. NACH dem Abzug der oben aufgeführten Kosten MUSS ausreichend Geld für den Lebensunterhalt bleiben. Dieser beinhaltet – neben dem, was jeder und jedem bekannt ist – folgende Kosten:

 

 

  • Krankenkassenbeitrag (dieser ist sehr rasch sehr hoch, wenn man freiwillig pflichtversichert ist. Bei einer Vollzeitstelle kommt man auf knapp 1000.- Euro!)
  • Rücklagen für 6 Wochen Verdienstausfall bei längerer Krankheit (da dies nicht vom regulären Krankenkassenbeitrag bezahlt wird. Dafür müsse ein noch höherer Krankenkassenbeitrag gezahlt werden)
  • Rücklagen für die verminderte Erstattung des Ausfalls bei mehr als sechs Wochen andauernder Krankheit
  • Rücklage für die Rente

 

Und der Rest bleibt dann für das Leben.

 

So wird nun klar, dass – auch wenn jedes Kind nur anteilig an den Kosten beteiligt ist – eine Lerntherapie nur mit einem angemessenen Honorarsatz durchgeführt werden kann.

 

 

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